HU/AU service

Hauptuntersuchung (HU) & Abgasuntersuchung (AU)

Die Hauptuntersuchung (HU) und die Abgasuntersuchung (AU) sind gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, die sicherstellen, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher und umweltfreundlich ist. Die HU, umgangssprachlich oft als „TÜV-Prüfung“ bezeichnet, muss regelmäßig durchgeführt werden. Fahrzeuge, die die Prüfung bestehen, erhalten eine neue TÜV-Plakette, die auf dem Nummernschild angebracht wird.

Gesetzliche Vorschriften zur HU & AU

Gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist jedes Fahrzeug in Deutschland verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen einer HU zu unterziehen. Die Prüfintervalle sind wie folgt:

PKW (bis 3,5 t): alle 2 Jahre
Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre
Motorräder: alle 2 Jahre
LKW & Busse (über 3,5 t): jährlich

Die Abgasuntersuchung (AU) ist seit 2010 fester Bestandteil der HU und wird im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Fahrzeuge, die die vorgeschriebenen Emissionswerte nicht einhalten, erhalten keine TÜV-Plakette.

Der Ablauf einer TÜV-Prüfung in unserer Werkstatt

Wenn Sie zur HU und AU in unsere Werkstatt kommen, läuft die Untersuchung in mehreren Schritten ab:

1️⃣ Fahrzeugannahme: Wir nehmen Ihr Fahrzeug in Empfang und überprüfen die Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I).

2️⃣ Sichtprüfung & Funktionscheck: Alle sicherheitsrelevanten Teile werden von uns begutachtet. Dazu gehören:

  • Beleuchtung & Blinker
  • Bremsen & Bremsbeläge
  • Reifenprofiltiefe & Reifendruck
  • Karosserie & Unterboden auf Rost oder Schäden
  • Lenkung & Fahrwerk

3️⃣ Abgasuntersuchung (AU): Die Emissionswerte des Fahrzeugs werden überprüft. Dabei messen wir die Abgaswerte, um sicherzustellen, dass diese im gesetzlich vorgeschriebenen Bereich liegen.

4️⃣ Probefahrt & Bremsentest: Je nach Fahrzeugtyp wird eine kurze Probefahrt oder ein Bremsentest auf dem Prüfstand durchgeführt.

5️⃣ Prüfprotokoll & TÜV-Plakette:

  • Besteht Ihr Fahrzeug die HU und AU ohne Mängel, erhalten Sie eine neue TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen.
  • Werden geringfügige Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden, bevor die Plakette erteilt wird.
  • Bei erheblichen Mängeln muss das Fahrzeug nachgebessert und erneut geprüft werden.

Was passiert, wenn die HU nicht bestanden wird?

Falls Ihr Fahrzeug die Prüfung nicht besteht, erhalten Sie einen Mängelbericht mit einer Frist zur Behebung der festgestellten Defekte. Nach der Reparatur muss eine Nachprüfung erfolgen, um die neuen TÜV-Plakette zu erhalten.

Tipps zur Vorbereitung auf die HU & AU

Lichter & Blinker vorher testen – viele Beanstandungen betreffen defekte Leuchtmittel.
Reifen überprüfen – Die Profiltiefe sollte mindestens 1,6 mm betragen.
Bremsen checken lassen – Bremsflüssigkeit und Beläge sollten in gutem Zustand sein.
Flüssigkeitsstände kontrollieren – Öl, Kühlwasser und Scheibenwischwasser sollten ausreichend vorhanden sein.
Abgaswerte prüfen lassen – Falls Ihr Fahrzeug älter ist, kann eine Voruntersuchung sinnvoll sein.

FAQ

Die Prüffrist hängt vom Fahrzeugtyp ab:

  • Neuwagen: Erstprüfung nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre
  • Gebrauchtwagen (PKW, Motorrad): Alle 2 Jahre
  • LKW & Busse (über 3,5 t): Jährlich

Das Fälligkeitsdatum können Sie an der TÜV-Plakette auf Ihrem Kennzeichen ablesen.

Wenn Sie die Hauptuntersuchung verpassen, drohen Bußgelder:

  • bis 2 Monate: keine Strafe
  • ab 2 bis 4 Monaten: 15 €
  • ab 4 bis 8 Monaten: 25 €
  • mehr als 8 Monate: 60 € + 1 Punkt in Flensburg

Bei starker Überziehung kann die Polizei Ihr Fahrzeug stilllegen.

Wir kontrollieren sicherheitsrelevante und umwelttechnische Aspekte:

  • HU: Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen, Karosserie, Fahrwerk, Sicherheitsgurte
  • AU: Emissionswerte des Motors (Diesel und Benziner)

Eine komplette HU inklusive AU dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten, abhängig dem Fahrzeugzustand.

Falls Mängel festgestellt werden, erhalten Sie einen Mängelbericht.

  • Geringfügige Mängel: Können sofort behoben werden.
  • Erhebliche Mängel: Nachbesserung innerhalb von einem Monat, danach Nachprüfung.
  • Verkehrsgefährdende Mängel: Das Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden.

Ja, aber nur direkt zur Prüfstelle oder Werkstatt. Falls Sie kontrolliert werden, müssen Sie die Überziehung nachweisen können.

Ja, Sie können die HU bis zu 1 Monat vor Fälligkeit ohne Änderung des nächsten Prüftermins durchführen lassen.

Nein, es gibt keine „Kulanzzeit“. Nach Ablauf der Frist müssen Sie mit Strafen rechnen

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